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Dachsanierung & Solar – was darf auf Mieter umgelegt werden?

Geschrieben von

RE

Remco Livain

Initiator & Builder

Veröffentlicht am

4/15/2025

Wenn Modernisierung die Nebenkosten verändert

Wer sein Gebäude saniert und in Solartechnik investiert, hat oft nicht nur ökologische, sondern auch wirtschaftliche Motive.
Doch viele Eigentümer fragen sich: Darf ich diese Kosten an meine Mieter weitergeben – und wenn ja, wie?

Die gute Nachricht: Es gibt rechtlich saubere Wege, energetische Investitionen in die Betriebskosten zu integrieren – sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Was sagt das Mietrecht?

Laut Obligationenrecht (OR Art. 269a ff.) sind Mietzinserhöhungen nach wertvermehrenden Investitionen grundsätzlich zulässig, wenn:

  • die Massnahme den Gebrauchswert der Wohnung erhöht (z. B. bessere Dämmung, niedrigere Energiekosten)
  • die Investition nicht bereits durch Fördermittel oder Drittmittel abgedeckt wurde
  • eine transparente Aufstellung der Kosten und deren Verteilung vorliegt

Wichtig: Eine pauschale Umlage ist nicht erlaubt. Es muss nachvollziehbar sein, wie die Investition sich auf den Wohnwert auswirkt – z. B. durch geringere Nebenkosten oder eine bessere Energiebilanz.

Was kann konkret umgelegt werden?

1. Energetische Sanierung (z. B. Dach, Dämmung)

→ Kann über eine Erhöhung des Nettomietzinses anteilig geltend gemacht werden
→ Typischerweise über die sogenannte „Wertvermehrende Investition“ verrechnet

2. PV-Anlage mit Eigenverbrauch durch Mieter (Mieterstrom)

→ Der Stromverkauf kann in die Nebenkosten integriert werden
→ Wichtig: Der Strompreis muss unter dem üblichen Netzpreis liegen (Transparenz!)

3. Wartung & Betrieb der Anlage

→ Können teilweise über die Nebenkosten abgerechnet werden, wenn sie dem direkten Nutzen der Mieter dienen

4. Finanzierungskosten (z. B. Contracting)

→ Je nach Modell nur eingeschränkt umlagefähig – individuelle Prüfung notwendig

Wann wird es kritisch?

  • Wenn keine Transparenz über die Aufteilung der Investition besteht
  • Wenn Mieter nicht vorab informiert oder beteiligt wurden
  • Wenn Förderungen nicht in der Berechnung berücksichtigt werden
  • Wenn keine technische Dokumentation (z. B. Energiebericht, Verbrauchsanalyse) vorliegt

Tipp: Wer sauber dokumentiert, hat die besseren Karten – auch bei Rückfragen oder Einsprüchen.

Unsere Empfehlung: Frühzeitig Klarheit schaffen

Im Rahmen der Initiative von HandwerkerServices.ch achten wir darauf, dass Investitionen von Beginn an so geplant werden, dass sie wirtschaftlich und mietrechtlich tragfähig sind.
Dazu gehört auch:

  • Unterstützung bei der Nebenkostenstruktur
  • Vermittlung spezialisierter Rechtsberatung (falls nötig)
  • Bereitstellung transparenter Projektunterlagen für die Kommunikation mit Mietern

Interesse an einem konkreten Beispiel?

Wenn Sie wissen wollen, was bei Ihrer Liegenschaft möglich ist – und wie sich eine Sanierung wirtschaftlich sinnvoll gestalten lässt, schreiben Sie uns:

👉 r.livain@btg.eco


Ein Beitrag aus der Serie „Investieren statt Flickwerk“ – von BTG Services für Eigentümer mit Verantwortung.

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