Wenn Modernisierung die Nebenkosten verändert
Wer sein Gebäude saniert und in Solartechnik investiert, hat oft nicht nur ökologische, sondern auch wirtschaftliche Motive.
Doch viele Eigentümer fragen sich: Darf ich diese Kosten an meine Mieter weitergeben – und wenn ja, wie?
Die gute Nachricht: Es gibt rechtlich saubere Wege, energetische Investitionen in die Betriebskosten zu integrieren – sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Was sagt das Mietrecht?
Laut Obligationenrecht (OR Art. 269a ff.) sind Mietzinserhöhungen nach wertvermehrenden Investitionen grundsätzlich zulässig, wenn:
- die Massnahme den Gebrauchswert der Wohnung erhöht (z. B. bessere Dämmung, niedrigere Energiekosten)
- die Investition nicht bereits durch Fördermittel oder Drittmittel abgedeckt wurde
- eine transparente Aufstellung der Kosten und deren Verteilung vorliegt
Wichtig: Eine pauschale Umlage ist nicht erlaubt. Es muss nachvollziehbar sein, wie die Investition sich auf den Wohnwert auswirkt – z. B. durch geringere Nebenkosten oder eine bessere Energiebilanz.
Was kann konkret umgelegt werden?
1. Energetische Sanierung (z. B. Dach, Dämmung)
→ Kann über eine Erhöhung des Nettomietzinses anteilig geltend gemacht werden
→ Typischerweise über die sogenannte „Wertvermehrende Investition“ verrechnet
2. PV-Anlage mit Eigenverbrauch durch Mieter (Mieterstrom)
→ Der Stromverkauf kann in die Nebenkosten integriert werden
→ Wichtig: Der Strompreis muss unter dem üblichen Netzpreis liegen (Transparenz!)
3. Wartung & Betrieb der Anlage
→ Können teilweise über die Nebenkosten abgerechnet werden, wenn sie dem direkten Nutzen der Mieter dienen
4. Finanzierungskosten (z. B. Contracting)
→ Je nach Modell nur eingeschränkt umlagefähig – individuelle Prüfung notwendig
Wann wird es kritisch?
- Wenn keine Transparenz über die Aufteilung der Investition besteht
- Wenn Mieter nicht vorab informiert oder beteiligt wurden
- Wenn Förderungen nicht in der Berechnung berücksichtigt werden
- Wenn keine technische Dokumentation (z. B. Energiebericht, Verbrauchsanalyse) vorliegt
Tipp: Wer sauber dokumentiert, hat die besseren Karten – auch bei Rückfragen oder Einsprüchen.
Unsere Empfehlung: Frühzeitig Klarheit schaffen
Im Rahmen der Initiative von HandwerkerServices.ch achten wir darauf, dass Investitionen von Beginn an so geplant werden, dass sie wirtschaftlich und mietrechtlich tragfähig sind.
Dazu gehört auch:
- Unterstützung bei der Nebenkostenstruktur
- Vermittlung spezialisierter Rechtsberatung (falls nötig)
- Bereitstellung transparenter Projektunterlagen für die Kommunikation mit Mietern
Interesse an einem konkreten Beispiel?
Wenn Sie wissen wollen, was bei Ihrer Liegenschaft möglich ist – und wie sich eine Sanierung wirtschaftlich sinnvoll gestalten lässt, schreiben Sie uns:
Ein Beitrag aus der Serie „Investieren statt Flickwerk“ – von BTG Services für Eigentümer mit Verantwortung.
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