Ein Angebot ist schnell geschrieben. Doch was steckt wirklich drin? Viele Bauherren und Immobilienbesitzer verlassen sich bei Photovoltaik- oder Sanierungsprojekten auf einen sympathischen Verkäufer und ein günstiges PDF. Das Problem: Wenn im Vertrag nicht klar geregelt ist, wer was wann übernimmt – wird’s auf der Baustelle schnell chaotisch.
Hier sind die wichtigsten Punkte, die in keinem Vertrag fehlen dürfen, wenn Sie ein Bau- oder PV-Projekt beauftragen.
1. Wer führt die Arbeiten konkret aus?
Die zentrale Frage: Ist das Unternehmen, mit dem Sie den Vertrag schließen, selbst ausführend – oder beauftragt es Dritte?
Wird mit Subunternehmern gearbeitet, sollte das offen benannt werden – idealerweise mit Angabe der Firmen oder zumindest des Gewerkes (z. B. „DC-Montage durch Motan Montagen GmbH“).
Achten Sie auf Formulierungen wie „Unsere Partner übernehmen die Umsetzung“ – sie sind oft ein Hinweis darauf, dass das Unternehmen selbst keine eigene Mannschaft hat.
2. Was genau ist im Leistungsumfang enthalten?
Ein seriöser Vertrag listet klar auf, was enthalten ist – und was nicht. Dazu gehören:
- Art und Umfang der Montage (z. B. inkl. Gerüst, inkl. Wechselrichteranschluss)
- verwendete Komponenten (Hersteller, Typ, Stückzahlen)
- Projektplanung und Koordination (z. B. Abstimmung mit Elektriker, Gerüstbauer)
Auch Ausschlüsse gehören in den Vertrag: Wer übernimmt z. B. keine Durchdringungen? Wer macht keine Elektroanschlüsse?
3. Zeitplan und Fristen
Ein realistischer Zeitplan schützt beide Seiten. Achten Sie auf:
- geplanten Baustart und Fertigstellungstermin
- Fristen für Materiallieferung und Bauvorbereitung
- Regelung bei Verzögerungen (Wetter, Lieferengpässe, Behördengänge)
Fehlen diese Punkte, haben Sie später wenig Handhabe bei Zeitproblemen.
4. Abnahme, Dokumentation, Gewährleistung
Gibt es ein Übergabeprotokoll? Werden Montageschritte dokumentiert? Welche Fristen gelten für Mängelmeldungen?
Gerade bei PV-Anlagen sollten Sie Wert auf vollständige technische Unterlagen legen – inklusive Fotos, Prüfprotokollen und Konformitätserklärungen.
Ein guter Vertrag regelt auch die Gewährleistung klar: Wie lange, worauf, und wer ist Ansprechpartner?
5. Ansprechpartner während der Ausführung
Nichts ist anstrengender, als in der Bauphase niemanden zu erreichen. Der Vertrag sollte benennen:
- wer die Projektleitung übernimmt
- wie die Kommunikation läuft (z. B. Baustellenbesuche, Wochenberichte)
- wen Sie bei Rückfragen kontaktieren können – telefonisch und per Mail
Verträge schaffen Klarheit – und Vertrauen
Ein gutes Projekt beginnt mit einem sauberen Vertrag. Je konkreter die Vereinbarung, desto geringer das Risiko für spätere Missverständnisse. Immobilienbesitzer sollten nicht nur auf den Preis achten – sondern auf die Substanz des Angebots.
Und: Wer keine klaren Angaben machen will, hat oft selbst keine Kontrolle über die Baustelle. Genau dort sollte man vorsichtig werden.
Veröffentlicht auf handwerker-services.ch – der Plattform für strukturierte und verlässliche Umsetzungspartner in der Schweiz.
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